EU-Kommission: EU-Flüge in die Westsahara nicht durch Luftverkehrsabkommen abgedeckt
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Die EU-Kommission hat europäische Fluggesellschaften darüber informiert, dass die Westsahara nicht Teil des Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und Marokko ist. 

21. Januar 2025

Foto: Ein UN-Flugzeug der Friedensmission MINURSO @UNPhotos/Martine Perret

„Am 3. Dezember 2024 hat die Kommission während der Sitzung des Konsultativforums zur EU-Luftfahrtaußenpolitik die EU-Luftfahrtunternehmen darüber informiert, dass das Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Marokko im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht für Strecken vom Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats in das Gebiet der Westsahara gilt.“

Das ist die Antwort des EU-Kommissars für nachhaltigen Verkehr und Tourismus, Apostolos Tzitzikostas, auf eine Anfrage der EU-Parlamentarierin Lynn Boylan vom 20. Januar 2025. 

Boylan (Irland, Die Linke GUE/NGL) ist die ständige Berichterstatterin für den Handel mit dem Maghreb im Ausschuss für internationalen Handel des EU-Parlaments. Sie ist daher damit beauftragt, die jüngsten Urteile des EU-Gerichtshofs, welche die in der Westsahara ohne die Zustimmung des Volkes des Gebiets angewendeten Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko annulliert haben, zu verfolgen und Empfehlungen für den Umgang damit auszusprechen.

In ihrer Frage, die zu der Erklärung der Kommission führte, bezog sich Boylan auf die Ankündigung der irischen Billigfluglinie Ryanair im November 2024, Flüge nach Dakhla, einer Stadt in der besetzten Westsahara, aufzunehmen. Im PR-Material der Fluggesellschaft zur Werbung für die neue Flugroute hatte Ryanair Dakhla stets in Marokko verortet, was faktisch falsch ist. 

Im Jahr 2018 entschied der Europäische Gerichtshof, dass das Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Marokko nicht auf die Westsahara anwendbar ist, da das Gebiet nicht zu Marokko gehört. Die Chronologie des Rechtsstreits im Luftverkehr finden Sie hier

Der erste Flug von Ryanair nach Dakhla fand am Sonntag, dem 19. Januar 2025, statt. An Bord waren ein spanischer Journalist und zwei Aktivisten, die bei der Ankunft von der marokkanischen Polizei ausgewiesen wurden.

Western Sahara Resource Watch schrieb am 18. November 2024 an Ryanair. Das Unternehmen hat nicht geantwortet.

Neben Ryanair und dem marokkanischen Staatsunternehmen Royal Air Maroc haben in den letzten Jahren drei weitere Unternehmen Flüge in die besetzte Westsahara durchgeführt: Transavia (eine Tochtergesellschaft von KLM-Air France), Air Arabia und Binter Airlines. 

Aus der Antwort der Kommission auf Boylans Frage geht hervor, dass es keinen Rechtsrahmen gibt, der Flüge von EU-Flugzeugen nach Dakhla in der besetzten Westsahara abdeckt.

 

 

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